✅Erstellung innerhalb 3 Werktage
✅Sofortige Preiseinschätzung
✅Beurteilung bei Scheidung
✅Vermögensaufteilung gesichert
✅Bester Pauschalpreis
✅Honorar: 990,00 €
Haben Sie gemeinsame Sachwerte in Form von Immobilien und Grundstücke, und möchten wissen, was diese bei eine Trennung, Auflösung,Erbe oder Scheidung wert sind? Kein Problem. Wir helfen Ihnen schnell und zuverlässig mit unseren Sachverständigen und Baugutachtern.
Ein Kurzgutachten ist vor allem für eine transparente und reale Preis- und Werteinschätzung von großen Vorteil für alle Parteien. Für die Erstellung benötigen wir nur 3 Werktage. Somit ist eine Klärung über die Sachwerte innerhalb kürzester Zeit gewährleistet. Ein Kurzgutachten ist für die privaten Zwecke sinnvoll und dienlich wenn es z.B. zur Scheidung oder Trennung kommt und eine Partei ausgezahlt werden möchte oder der gemeinsame Verkauf oder Vermietung bevor steht. Immobilien sind in der Regel je nach Region inflationssicher und steigen jedes Jahr im Wert. Eine korrekte Einschätzung durch ein Kurzgutachten sorgt dafür das Sie mit Sicherheit zur fairen Einigung über den Sachwert kommen. Ein Kurzgutachten ist vor Gericht nicht zulässig. Hierfür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten.
Mit unseren Kurzgutachten sind Sie auf der sicheren Seite. Wir ermitteln für Sie den Wert Ihrer Immobilie schnell und zuverlässig.
Folgende Unterlagen müssen uns unentgeltlich für die Erstellung eines Kurzgutachtens zur Verfügung stehen:
Sie haben nicht die erforderlichen Unterlagen? Kein Problem! Wir helfen Ihnen, alles zu beschaffen.
990,00 €
Honorarpauschale für die Erstellung eines Kurzgutachtens
Unsere Pauschalpreise verstehen sich exkl. MwSt. und beziehen sich ausschließlich auf Privatimmobilien wie Wohnungen, Doppelhaushälften, Ein-/Zweifamilienhäuser oder Reihenhäuser so wie WEG-Objekte mit einer Gesamtfläche von max. 140 m².
Bitte kontaktieren Sie uns, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Objekt oder Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: info@immobewertung-muenchen.de