✅Gemeinsame Objektbesichtigung
✅Direkte Vor-Ort-Beratung
✅Gutachten Erstellung
✅Zuverlässiger Ortstermin
✅Von München bis Bardolino
✅Honorar: Objektspezifisch €
Haben Sie sich entschieden, eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen, und möchten wissen, ob der angegebene Preis marktgerecht ist? Kein Problem. Wir helfen Ihnen schnell und zuverlässig mit unseren Sachverständigen und Baugutachtern.
Ganz gleich ob Erbengemeinschaft, Scheidung, Schenkung, Zwangsversteigerung, Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstückes, eines muss immer geklärt werden: Der tatsächliche, reale und marktangepasste Verkehrswert. Lassen Sie durch unsere Sachverständigen eine Begehung und eingehende Prüfung der Wohnung, des Hauses oder der Gewerbeimmobilie durchführen. Damit sind alle Beteiligten auf der sicheren Seite. In vielen Fällen gibt es ein vollkommen unrealistisch angesetzten Preis der Immobilie, Beschränkungen oder Altlasten im Grundbuch. Um alle Parteien zu schützen und über eventuelle Unvorhersehbarkeiten aufzuklären, ist es wichtig, die Immobilie sorgfältig durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen.
Mit unseren Verkehrswertgutachten für Wohnung, Haus und Gewerbeimmobilie sind Sie auf der sicheren Seite. Wir erstellen für Sie durch unsere Sachverständigen das marktangepasste Verkehrswertgutachten der Immobilie schnell und zuverlässig.
Folgende Unterlagen müssen uns unentgeltlich vor Ortstermin zur Verfügung stehen:
Sie haben nicht die erforderlichen Unterlagen? Kein Problem! Wir helfen Ihnen, alles zu beschaffen.
Wir unterscheiden zwischen verschiedenen Arten von Gutachten, welche mitunter auch auf verschiedenen Gesetzestexten basieren.
1. Markt- bzw. Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB / § 74 a Abs. 5 ZVG)
Wir bewerten den marktüblichen Verkehrswert von Immobilien und Grundstücken für Käufer und Verkäufer, selbstverständlich auch bei Vermögensaufteilungen aufgrund von Erb-, Ehe-, oder Scheidungsangelegenheiten.
2. Beleihungswertgutachten (BelWertV)
Feststellung des Beleihungswerts Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks. Der Beleihungswert ist besonders für eine Finanzierung mit Hilfe von Banken oder anderen Kapitalgesellschaften notwendig.
3. Begutachtung von Rechten an Immobilien und Grundstücken
Analyse des tatsächlichen Werts von Niesbau-, Erbbau-, Wohnungsrechten und Ähnlichem.
4. Verkaufsberatung
Analyse und Bewertung von Immobilien und Grundstücken für die richtige Verkaufsentscheidung.
5. Mietgutachten
Gutachten für Mietobjekte zur Bestimmung der Mietkosten unter Berücksichtigung des lokalen Mietspiegels.
6. Ankaufsbewertung (§ 67 Abs. 5 Investmentgesetz)
Erstellung von Gutachten für Gesellschaften oder juristische Personen nach Investmentgesetz.
Gebühreneinschätzung Verkehrswertgutachten.
Die wertabhängige Gebühr kann um bis zu 50 v.H. erhöht werden, wenn die Ermittlung aufgrund besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale einen erheblichen zusätzlichen Aufwand verursacht. Die Gebühr kann um bis zu 50 v.H. ermäßigt werden, wenn das Gutachten einen erheblich geringeren Aufwand als üblich verursacht, insbesondere bei unbebauten Grundstücken mit land-, forstwirtschaftlicher oder vergleichbarer Nutzung.
Sind in einem Gutachten für ein Wertermittlungsobjekt mehrere Werte für mehrere Stichtage oder entsprechende Wertunterschiede zu ermitteln, so wird der Gebührenberechnung die Summe aus dem höchsten ermittelten Wert und je einem Viertel aller weiteren ermittelten Werte zugrunde gelegt.
Die Gebühr erhöht sich für jeden aus der Kaufpreissammlung herangezogenen Vergleichswert, für jeden herangezogenen Bodenrichtwert.
Neben den Gebühren werden Auslagen (i.d.R. für Zustellungsauftrag, Fahrtkosten, Telekommunikationskosten) in Rechnung gestellt.
Unsere Preise verstehen sich exkl. MwSt. und beziehen sich ausschließlich auf Privatimmobilien wie Wohnungen, Doppelhaushälften, Ein-/Zweifamilienhäuser oder Reihenhäuser so wie WEG-Objekte mit
einer Gesamtfläche von max. 140 m².
Der Gesamtzeitaufwand des Sachverständigen für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt max. 2 Stunden.
In unseren Pauschalpreisen sind die Anfahrtskosten des Sachverständigen im Umkreis von 10 km ab Sachverständigenbüro München sowie die Nebenkostenpauschale enthalten.
Bitte kontaktieren Sie uns, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Objekt oder Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: info@immobewertung-muenchen.de
Stundensatz, je Std. 150,00 €
Nebenkosten (Kopier-, Post- und Telekommunikationskosten) in Prozent der netto Rechnungssumme 7 %